Glossar –– Omnihili quatiur soloriorio totata quiatur solupta dolupta temodi ut liquaspit vel ipsam dolorest dem et.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
  • Anti-Stressgen

    «Wenn ein Neugeborenes die Welt als sicheren Ort erfährt, in dem es Nahrung und emotionale Zuwendung erhält, wird das Anti-Stressgen aktiviert. Es unterstützt das Kind beim Umgang mit stressauslösenden Belastungen. Bleibt dieses Anti-Stressgen deaktiviert, hat dies für das spätere Leben Konsequenzen. Chronische Stressbelastung in den ersten Lebensjahren begünstigt psychische und körperliche Krankheiten und erhöht das Aggressionspotenzial.» (Bundesamt für Gesundheit, S. 1, 2018)

  • Bindung

    Die Bindung bezeichnet die emotionale Beziehung zwischen einem Kind und seinen primären Bezugspersonen, meist die Eltern, welche durch gegenseitige Fürsorge, Aufmerksamkeit und Liebe geprägt ist. Die ersten Bindungserfahrungen des Kindes haben grosse Auswirkungen auf seine späteren Beziehungen zu Mitmenschen. (Holmes, 2002)

  • Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit

    «Gesundheitliche Chancengerechtigkeit ist ein Umsetzungsprinzip und meint das Schaffen der Bedingungen, die es allen Menschen ermöglichen, ein gesundes Leben zu führen. Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein gesundheits-politisches Leitziel, das für alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung, Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit anstrebt. Kurz: Chancengleichheit ist das Ziel, Chancengerechtigkeit der Weg dazu.» (Gesundheitsförderung Schweiz, S. 35, 2022)

  • Empowerment

    «Es geht um die Befähigung zu einem selbstbestimmteren Leben und darum, eigene Interessen selbstverantwortlich vertreten zu können. Dabei sollen Menschen eigenen Ressourcen kennen und nutzen lernen.» (Gesundheitsförderung Schweiz, S. 21, 2022)

  • Familie

    «Der Begriff der Familie bezieht sich auf jene Lebensformen, die auf der generationenverbindenden Bindung zwischen Eltern und Kindern beruhen und von der Gesellschaft anerkannt werden.» (Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF)

  • Familienzentrierte Vernetzung

    Vernetzung aller Personen und Institutionen, die sich begleitend, beratend oder intervenierend professionell mit Kindern, ihrer Entwicklung und ihrem Umfeld befassen und ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft bis zum Eintritt in die obligatorische Schule mit werdenden Eltern und Familien in Kontakt sind. Bei der Familienzentrierten Vernetzung steht das Kind mit seiner Familie stets im Zentrum.

    Das Konzept der Familienzentrierten Vernetzung ist auf dem Vorbild der Frühen Hilfen in Österreich und in Deutschland entstanden (Hafen, Martin & Meier Magistretti, Claudia (2021). Familienzentrierte Vernetzung in der Schweiz. Eine Vorstudie vor dem Hintergrund der «Frühe Hilfen»-Strategie in Österreich. Luzern: Hochschule Luzern – Soziale Arbeit).

  • FBBE

    «Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) ist ein wichtiger Begriff der Pädagogik sowie der Bildungspolitik. FBBE richtet sich auf Kinder zwischen 0 und 4 Jahren und deren Bedürfnisse aus. Mittels gezielter Kombination aus einer bewussten Anregung der kindlichen Neugier (Bildung), einer fachgerechten Betreuung und einem absichtsvollen Umgang (Erziehung) ab Geburt sollen fliessende Übergänge zwischen Spielen und Lernen geschaffen werden. Vermittelt werden für die Entwicklung des Kindes grundlegende Kompetenzen und Fähigkeiten und nicht bedingt Wissensinhalte.» (Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, S. 4, 2015)

    «In Fachkreisen ist der Stellenwert der frühen Kindheit für die Bildungsbiographie eines Menschen anerkannt. Die Trias «Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung» kann – bei entsprechend guter Qualität – die Chancengleichheit verbessern. Sie kann Kinder mit unterschiedlichen individuellen und sozialen Voraussetzungen darin unterstützen, ihren Weg in die Gesellschaft zu finden und ihr persönliches Potenzial zu entfalten». (Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz, 2012, S.9).

  • Frühe Förderung

    «Frühe Förderung (…) sehr allgemein definiert als Gesamtheit aller professionell erbrachten Massnahmen (etwa im Rahmen vorgeburtlicher Beratung, medizinischer Betreuung oder pädagogischer Unterstützung) und staatlich verfügten Leistungen (wie Kindergeld, bezahlte Elternzeit oder familienfreundliche Arbeitszeitmodelle), von denen die Kinder und ihre Familien von der Schwangerschaft bis zum vierten Lebensjahr profitieren». (M. Hafen, Gesundheitsförderung Schweiz, Gesundheitsförderung für und mit Kindern, S. 43, 2022)

  • Frühe Gesundheitsförderung

    «Frühe Förderung (…) sehr allgemein definiert als Gesamtheit aller professionell erbrachten Massnahmen (etwa im Rahmen vorgeburtlicher Beratung, medizinischer Betreuung oder pädagogischer Unterstützung) und staatlich verfügten Leistungen (wie Kindergeld, bezahlte Elternzeit oder familienfreundliche Arbeitszeitmodelle), von denen die Kinder und ihre Familien von der Schwangerschaft bis zum vierten Lebensjahr profitieren.» (Gesundheitsförderung Schweiz, S. 43, 2022)

  • Frühe Kindheit

    «Die frühe Kindheit umfasst die Altersspanne von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter von vier Jahren.» (Gesundheitsförderung Schweiz, S. 1, 2024)

  • Früherkennung

    «Möglichst frühe Erkennung der Anzeichen von aufkommenden Problemen bei Menschen oder Gruppen.» (Bundesamt für Gesundheit, S. 7, 2022)

  • Frühintervention

    «Bestimmung, Entwicklung und Umsetzung geeigneter Massnahmen auf individueller, kollektiver und institutioneller Ebene.» (Bundesamt für Gesundheit, S. 7, 2022)

  • Interprofessionelle Zusammenarbeit

    Unter interprofessioneller Zusammenarbeit wird die Zusammenarbeit zwischen Personen aus unterschiedlichen, sich jedoch nahestehenden oder gar überschneidenden Fachbereichen und Berufen verstanden, im Falle der Familienzentrierten Vernetzung zugunsten des Kindeswohls. Im Unterschied dazu bezeichnet die multiprofessionelle Zusammenarbeit die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufe neben- und weitgehend unabhängig voneinander (Schweizerische Ärztezeitung, Grundlagenpapier der DDQ/SAQM, 2018).

  • Partizipation

    «Es geht darum, Menschen einzubeziehen, sie teilhaben und mitbestimmen zu lassen. Partizipation trägt zu mehreren positiven Effekten bei:

    • Abstimmung auf die Bedürfnisse der Zielgruppen und dadurch stärkere Bindung der Zielgruppen an die Projekte

    • Stärkung des sozialen Zusammenhalts

    • Grössere Chancengleichheit, unter der Voraussetzung, dass vulnerable Personen besondere Beachtung erhalten

    • Stärkung sektorenübergreifender Prozesse

    • Multiplikatoreffekte

    • Langfristige Verankerung von Programmen oder Projekte»

    (Gesundheitsförderung Schweiz, S. 21, 2022)

  • Schutz- und Risikofaktoren

    «Eine Reihe von Risikofaktoren führen dazu, dass Entwicklungs- und Verhaltensstörungen entstehen oder verstärkt werden. Es werden dabei zwei verschiedene Gruppen von Risikofaktoren unterschieden: Kind-bezogene Faktoren, welche biologische und psychologische Merkmale des Kindes umfassen wie zum Beispiel chronische Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder ein schwieriges Temperament und Faktoren, die in der psychosozialen Umwelt des Kindes liegen, beispielsweise ein belastendes Elternhaus oder negative Schulerfahrungen». (Pädiatrie Schweiz)

    «Grundsätzlich sind Schutzfaktoren besondere Merkmale, welche die Entstehung einer Entwicklungs- oder Verhaltensstörung verhindern oder vermindern und eine positive Entwicklung begünstigen. Je mehr Schutzfaktoren vorhanden sind, desto kleiner ist das Risiko für Entwicklungsauffälligkeiten». (Pädiatrie Schweiz)

     

  • UNO-Kinderrechtskonvention

    «Die UNO-Konvention über die Kinderrechte wurde am 20. November 1989 von den Mitgliedstaaten der UNO verabschiedet. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert. Sie umfasst die drei Bereiche Partizipation, Schutz und Versorgung. Artikel 28 und Artikel 29 fokussieren das Recht auf Bildung sowie Bildungsziele. Dies sind unter anderem die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und seiner Begabungen sowie die Vorbereitung des Kindes auf ein aktives Erwachsenenleben. Artikel 18 der Kinderrechtskonvention fordert Unterstützung der Erziehungsarbeit der Eltern durch den Staat. Das Kindeswohl steht dabei stets im Vordergrund.» (Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, S. 5, 2015)